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Markt Erkheim (Druckversion)

Überschwemmungsgebiete

Informationen zum Hochwasserschutz

Weitergehende Informationen zum Hochwasserschutz finden Sie u.a. auf den Seiten des Wasserwirtschaftsamtes Kempten und in einem Merkblatt des Wasserwirtschaftsamtes. Das Hochwasserschutzkonzept des Wasserwirtschaftsamtes ist nachfolgend dargestellt.

Ergebnis der Hochwasserberechnung für Erkheim

Das Wasserwirschaftsamt Kempten (WWA) hat für die östliche und westliche Günz, sowie die Günz eine Hochwasserberechnung für ein 100-jähriges Hochwasser durchführen lassen. Das Ergebnis dieser Berechnung wurde vor kurzem dem Marktgemeinderat und interssierten Anwohnern vorgestellt. Basierend auf dieser Berechnung wird das Landratsamt die Überschwemmungsgebiete für Erkheim festlegen. Diese Festlegung soll voraussichtlich 2007 abgeschlossen werden.

Folgende Konsequenzen ergeben sich hieraus für Erkheim:

  • Bauen in Überschwemmungsgebieten ist grundsätzlich nicht mehr zulässig
  • Wenn gebaut werden soll, ist durch den Veranlasser mit Gutachten nachzuweisen, dass durch den Bau kein Nachteile für den Unterlieger entstehen. Erst wenn dies nachgewiesen ist darf gebaut werden.
  • Diese Einschränkungen gelten ab Bekanntgabe der möglichen Hochwassergebiete, d.h. ab sofort.

Neben der Hochwasserberechnung für die Günz müssen nunmehr auch die Hochwassereinflüsse des Falchengraben und des Riedbachs für Erkheim berücksichtigt werden. Dies kann aber nur als Gesamtbetrachtung erfolgen. Gemäß Aussage des WWA soll daher hirfür ein Geamtkonzept erstellt und die einzelnen Einflüsse für Erkheim ermittelt werden.

Die jeweiligen Überflutungen bei einem 100-jährigen Hochwasser an der Günz sind in den nebenstehenden Lageplänen mit den Wasserständen dargestellt. Interessenten können die detaillierten Lagepläne während der Öffnungszeiten im Rathaus einsehen.

http://www.erkheim.de//de/rathaus-verwaltung/ueberschwemmungsgebiete