Aktuelle Meldungen und Informationen aus dem Markt und seinen Ortsteilen enthält die folgende Liste, für Veranstaltungstermine verwenden Sie bitte die Veranstaltungsübersicht.
Gemeinde Markt Erkheim
1. Einleitung
Die Gemeinde Erkheim führt ein Auswahlverfahren nach Nummer 6.4 der „Richtlinie zur Förderung der Breitbanderschließung in ländlichen Gebieten (Breitbandrichtlinie)“ vom 23.Juni 2008 Az.: III/5-6406b2/90/1 und E 5-7554.4-33 (AIIMBl S. 401 durch.
Das Auswahlverfahren dient der Identifizierung eines Netzbetreibers für den Aufbau und Betrieb eines leitungs- oder funktionsbasierten Breitbandnetzes im definierten Bedarfsgebiet.
Es unterliegt den Grundsätzen der Anbieter- und Technologieneutralität
2. Unterversorgungssituation
Die Gemeinde Erkheim (Einwohner 3121) im Landkreis Unterallgäu weist Gebiete auf, die unzureichend mit Breitband versorgt sind (d. h. Übertragungsgeschwindigkeit unter 1 Mbit/s).
Betroffen sind die Gemeindeteile Arlesried und Daxberg.
Die Gemeinde Erkheim hat eine Ist- u. Bedarfsanalyse nach Nummer 6.1 der Breitbandrichtlinie durchgeführt, aus der sich die konkrete Unterversorgung des Gemeindegebiets ergibt.
Das Ergebnis liegt als Anlage bei und kann auf der Internetseite des Marktes Erkheim (
www.Erkheim.de) eingesehen werden oder schriftlich bei den Breitbandpaten (s. Ziffer 8) angefordert werden.
3. Zieldefinition
Ziel des Auswahlverfahrens ist die Ermittlung eines Betreibers, der eine bedarfsgerechte Breitbandversorgung für Unternehmen, Freiberufler, landwirtschaftliche Betriebe, öffentliche Einrichtungen und Privathaushalte in den betroffenen Gemeindeteilen zu angemessenen Endkundenpreisen sicherstellt.
Bedarfsgerecht ist eine Versorgung mit einer mittleren effektiven Datenrate für Privathaushalte von mindesten 1 Mbit/s im Download und von mindestens 256 kbit/s im Upload. In mindestens 90 % der Zeit sollte den Nutzern mehr als 1 Mbit/s im Download zur Verfügung stehen.
Anderen Netz- und Dienstebetreibern muß offener, diskriminierungsfreier Netzzugang auf Vorleistungsebene gewährt werden. Ausnahmen nach Nummer 6.4.2 der Breitbandrichtlinie sind zu begründen.
Die Inbetriebnahme soll spätestens 6 Monate nach Auftragserteilung erfolgen.
Der Netzbetrieb ist für mindestens 5 Jahre aufrecht zu erhalten.
4. Anforderungen
Der Anbieter hat eine technische und finanzielle Offerte abzugeben. Dazu gehört ein konkretes technisches Konzept für einen Breitbandinfrastrukturausbau im Gemeindegebiet.
Ist ein Zuschuss zur Erreichung der Wirtschaftlichkeit nötig, so ist dieser Zuschussbedarf plausibel zu begründen. Hierzu sind die zur Projektumsetzung notwendigen Erschließungsmaßnahmen und deren Kosten darzustellen. Es gilt Nummer 6.4.3 der Breitbandrichtlinie.
Die Offerte muß folgende Inhalte aufweisen:
- Vorstellung des Netzbetreibers
- Referenzen
- Technisches Konzept zur Realisierung der Breitbandinfrastruktur
- Mittlere reale Datenrate im Download und im Upload
- Endkundenpreise, inklusive Bereitstellungsgebühr und Kosten für Endkundengeräte
- Allgemeine Geschäftsbedingungen für Endkundenverträge
- Zeitliche Verfügbarkeit einer Mindestübertragungsgeschwindigkeit von 1 Mbit/s
- Zuschussbedarf zur Erreichung der Wirtschaftlichkeit
- Versorgungs- und Erschließungsgrad (auch grafische Darstellung)
- Zeitpunkt der Inbetriebnahme
5. Bewertungskriterien
- Erschließungsgrad
- Höhe der Endkundenpreise
- Zuschussbedarf
- Technisches Konzept (prozentuale Verfügbarkeit, mittlere effektive Datenraten etc.)
- Zeitpunkt der Inbetriebnahme
Der Erschließungsgrad, die Höhe der Endkundenpreise und der Zuschußbedarf werden vorrangig berücksichtigt.
6. Sonstiges
Wird für den Betrieb der Breitbandinfrastruktur eine Lizenz benötigt, ist diese vorzulegen. Vorzulegen ist auch eine etwaige Registrierung des Netzbetreibers bei der Bundesnetzagentur und eine Zusicherung, dass alle Gesetze und Vorschriften, welche sich auf die Bereiche Planung, Aufbau und Betrieb von Telekommunikationsanlagen beziehen, eingehalten werden.
Das aufzubauende Netz bleibt Eigentum des Netzbetreibers.
7. Frist
Offerten müssen spätestens am 07.08.2009 bei den Breitbandpaten der Gemeinde Erkheim eingegangen sein (s. Ziffer 8).
8. Ansprechpartner
Ansprechpartner sind die gemeindlichen Breibandpaten:
Horst Güthler
Schulstraße 20
87746 Erkheim
T. 08336/81238
Mail:
keschge(at)web.de
Johann Huber
Unteres Esch 12
87746 Erkheim
T. 08336/1380
Mail:
johann-huber(at)online.de
Im neuen Erkheimer Gewerbegebiet "Erkheim Süd" werden sich in Kürze drei weitere Gewerbebetriebe ansiedeln. Der Grunderwerb ist getätigt, in zwei Fällen wurden die Bauanträge schon eingereicht. Der Bau soll zeitnah erfolgen.
Der Markt Erkheim begrüßt die Firmen
- FSP GmbH & Co. KG - Fassaden und Wintergärten
- Mosaik Handesgesellschaft
sowie den Erkheimer Betrieb
- Schreinerei Hölzle - Inhaber Dieter Häring
im neuen Gewerbegebiet.
Die aktuellen Ergebnisse der Kommunalwahlen finden Sie hier
Die Auftaktveranstaltung zur Unterallgäuer Gesundheitswoche findet dieses Jahr am 31.05. und 01.06. in Erkheim statt. Weitergehende Informationen zum Programm und zur Organisation finden Sie hier.
Nach Erlass des Planfeststellungsbeschlusses durch die Regierung von Schwaben hat das Staatliche Bauamt Kempten, die Straße für den Verkehr freigegeben. Vor der Sommerpause wird diese nochmals für Sanierungsarbeiten gesperrt werden.
Aufgrund dieser Tatsache wird der Erkheimer Ortskern und vor allem der Weiler Dankelsried spürbar vom Verkehr entlastet.
Das neue VHS Programm finden Sie hier
Bis Ende der Woche wird der Radweg nach Schlegelsberg geöffnet. Im Bereich der Unterführung B18 und A96 wird das Geländer zunächst durch einen provisorischen Bauzaun abgesichert. Der Radweg wird ab dem Zeitpunkt der Öffnung durch den Bauhof geräumt und gestreut. Bitte nutzen Sie diese Einrichtung zur Verbesserung der Verkehrssicherheit.
Zur Verbesserung des Betreuungsangebotes hat der Marktgemeinderat die Schulkinderbetreuung an Nachmittagen im gemeindlichen Kindergarten beschlossen. Das Angebot der Nachmittagsbetreuung und die hierfür anfallenden Kosten finden Sie hier.
Der Gutachterausschuss beim Landratsamt Unterallgäu hat zum Stichtag 01.01.2007 neue Richtwerte für Baugrundstücke festgesetzt. Die aktuellen Richtwerte finden Sie hier
Gemäß einer Medieninformation des Landratsamtes Unterallgäu, sind ab sofort, gemäß Mitteilung des Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz für mit 2,6 Dichlorbenzamid belastete Trinkwasserversorgungen keine Ausnahmegenehmigungen nach Trinkwasserverordnung mehr erforderlich.
Die 2. Ausnahmegenehmigung für die Arlesrieder Trinkwasserversorgung wurde mit Bescheid vom 16.02.2007 aufgehoben.
Diese Entscheidung basiert auf einer Initiative des Marktes, der hier ein gemeinsames Vorgehen der Gemeinden und des Landkreises angeregt hatte.
Den gesamten Text der Medieninformation, sowie den Bescheidtext können Sie hier nachlesen.
Die Infobroschüre kann hier heruntergeladen werden und liegt im Rathaus zur Abholung bereit.