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Rettungsdienst | 19222 |
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Willkommen in Erkheim
Der Jagdschein und der Falknerjagdschein sind Urkunden mit der der Inhaber sein Recht zur Jagd nachweist. Sie werden von der für den Wohnort des Antragstellers zuständigen unteren Jagdbehörde (der Kreisverwaltungsbehörde) als Ein-, Dreijahres- oder Tagesjagdschein für 14 aufeinanderfolgende Tage erteilt.
Den Jagdschein kann lösen wer das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Neben der persönlichen Abgabe bei der Kreisverwaltungsbehörde kann der Antrag meist auch bei der Stadt oder Gemeinde, in der der Antragsteller seinen Wohnsitz hat, abgegeben werden, die die Unterlagen weiterleitet. Viele Kreisverwaltungsbehörden bieten das entsprechende Antragsformular auch im Internet an.
Auskünfte zur Erteilung und Verlängerung von Jagdscheinen oder Falknerjagdscheinen erteilen die zuständigen unteren Jagdbehörden.
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87746 Erkheim
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