Bekanntmachung
Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Kempten, beantragte im Rahmen des Projekts „Hochwasserschutz Günztal“ mit Schreiben vom 16.12.2024 und Planunterlagen des Wasserwirtschaftsamtes Kempten vom 16.12.2024 und 24.10.2025 die Erteilung des wasserrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses für den ökologischen Ausbau der Östlichen Günz auf dem Grundstück Fl.Nr. 173 der Gemarkung Daxberg.
Das Landratsamt Unterallgäu beabsichtigt den Erlass eines Planfeststellungsbeschlusses für das o.g. Vorhaben inkl. der in den Antragsunterlagen genannten Maßnahmen.
Das Vorhaben wird hiermit bekanntgegeben.
Es wird darauf hingewiesen, dass
- die Planunterlagen, die dem Antrag auf Planfeststellung zugrunde liegen, in der Zeit vom 24.11.2025 bis einschließlich 31.12.2025 beim Markt Erkheim sowie beim Landratsamt Unterallgäu, Bad Wörishofer Straße 33, 87719 Mindelheim, 3. Stock, Zimmer 337, während der Dienststunden zur Einsicht ausliegen,
- die Planunterlagen in der Zeit vom 24.11.2025 bis einschließlich 31.12.2025 auch auf der Internetseite des Landratsamtes Unterallgäu unter https://www.landratsamt-unterallgaeu.de/aktuelles/bekanntmachungen einsehbar sind,
- etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben bis spätestens 20.01.2026 beim Markt Erkheim oder beim Landratsamt Unterallgäu, 87719 Mindelheim, schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben sind,
- mit Ablauf der Einwendungsfrist alle Einwendungen ausgeschlossen sind, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen,Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen sind,
- bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann und
- die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.
- die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.