Polizei | 110 |
Feuer | 112 |
Verkehrsunfall | |
PI Mindelheim | 08261/7685-0 |
Rettungsdienst | 19222 |
Giftnotruf | 089/19240 |
THW Memmingen | 08331/88890 |
Wasserwart | 0151/12306866 |
Bauhofleiter | 0171/5811664 |
Bürgermeister | 08336/805357-0 |
Willkommen in Erkheim
Die Landrätin/Der Landrat vollzieht die Beschlüsse des Kreistages und der Ausschüsse. Sie/Er bedient sich beim Verwaltungsvollzug des Personals und der Einrichtungen des Landratsamtes. Ist sie/er persönlich beteiligt, handelt ihr/sein Stellvertreter.
Hält die Landrätin/der Landrat Beschlüsse des Kreistages oder der Ausschüsse für rechtswidrig, so hat sie/er sie zu beanstanden, ihren Vollzug auszusetzen, und - soweit erforderlich - die Entscheidung der Rechtsaufsichtsbehörde herbeizuführen.
Ohne Vollzug durch die Landrätin/den Landrat oder die/den von ihr/ihm Beauftragte/n und Ermächtigte/n kann ein Beschluss in der Regel keine Außenwirkung entfalten.
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