Polizei | 110 |
Feuer | 112 |
Verkehrsunfall | |
PI Mindelheim | 08261/7685-0 |
Rettungsdienst | 19222 |
Giftnotruf | 089/19240 |
THW Memmingen | 08331/88890 |
Wasserwart | 0151/12306866 |
Bauhofleiter | 0171/5811664 |
Bürgermeister | 08336/805357-0 |
Willkommen in Erkheim
Wer Stoffe oder Gemische abgibt, die nach der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung)
muss die Sachkunde nach § 11 der Chemikalienverbotsverordnung nachweisen.
Die Sachkunde wird nachgewiesen durch eine Prüfung beim Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Niederbayern.
Keine Sachkundeprüfung abzulegen brauchen Sie, falls Sie eine der in § 11 Abs. 3 ChemVerbotsV genannten anderweitigen Qualifikationen erworben haben:
oder nach früheren Vorschriften eine Prüfung bestanden haben, die der Sachkundeprüfung entspricht.
Zum Nachweis der Sachkunde nach § 11 ChemVerbotsV gibt es je nach Art der Chemikalien, die Sie abgeben wollen, folgende unterschiedliche Prüfungsumfänge:
Die Prüfung besteht aus einem Grundprüfungsteil für alle Prüfungsformen (GFK I) und einem oder zwei Zusatzteilen gemäß den Fragenkomplexen, GFK II und III des gemeinsamen Fragenkataloges der Länder (GFK).
Markt Erkheim
Marktstraße 1
87746 Erkheim
Mail schreiben für Anzeigen im Mitteilungsblatt
08336 / 805357 - 0
08336 / 805357 - 50