Polizei | 110 |
Feuer | 112 |
Verkehrsunfall | |
PI Mindelheim | 08261/7685-0 |
Rettungsdienst | 19222 |
Giftnotruf | 089/19240 |
THW Memmingen | 08331/88890 |
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Bauhofleiter | 0171/5811664 |
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Willkommen in Erkheim
In den kommenden Jahren werden aufgrund des demographischen Wandels viele niedergelassene Ärzte nach einem Nachfolger oder Praxispartner suchen. Gerade auch jungen Ärztinnen und Ärzten bieten sich dadurch eine Vielzahl an beruflichen Perspektiven und Niederlassungschancen.
Ziel des Förderprogramms ist es, Medizinstudierende frühzeitig für eine spätere Tätigkeit im ländlichen Raum zu motivieren, um auch in Zukunft flächendeckende und möglichst wohnortnahe medizinische Versorgung auf qualitativ hohem Niveau gewährleisten zu können.
Antragsberechtigt sind Studierende des Studiengangs Humanmedizin an einer Hochschule in Deutschland ab dem dritten Studienjahr und nach Bestehen des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung nach der Approbationsordnung für Ärzte.
Die Förderung erfolgt in Form eines Festbetrags in Höhe von monatlich 600 Euro, frühestens ab dem dritten Studienjahr, bis zum Ende des Medizinstudiums und dabei längstens 48 Monate.
Markt Erkheim
Marktstraße 1
87746 Erkheim
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