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Willkommen in Erkheim
Durch staatliche Zuwendungen soll Frauen mit Migrationshintergrund und Frauen mit Sprach- und Hörbehinderung der Zugang zum Hilfesystem bei Gewaltbetroffenheit erleichtert werden. Zudem sollen die Beratungsfachkräfte durch Fortbildungsmaßnahmen ihre Kompetenzen für die Gestaltung eines Beratungssettings mit Dolmetschenden erweitern..
Gegenstand der Förderung sind Ausgaben für Sprach- und Gebärdensprachdolmetscherleistungen und Fortbildungsmaßnahmen, die in Zusammenhang mit der Beratung und Betreuung von gewaltbetroffenen Frauen mit Migrationshintergrund beziehungsweise mit Sprach- und Hörbehinderungen entstehen.
Die Sprachmittlung kann dabei auch per Video- oder Telefonkonferenz erfolgen.
Zuwendungsempfänger sind die Träger von staatlich geförderten Frauenhäusern und / oder von staatlich geförderten Fachberatungsstellen / Notrufen und den angegliederten Interventionsstellen und Träger von staatlich geförderten second-stage-Projekten, die Mitglieder eines Spitzenverbandes sind.
Zuwendungsfähig sind die angefallenen Stundenvergütungen für die reine Dolmetscherleistung und eine Vergütung für eventuelle Reisezeiten. Es sind zuwendungsfähige Höchstbeträge festgelegt. Ebenfalls zuwendungsfähig sind Ausgaben für Bereitstellungskosten für einen telefonischen Dolmetscherdienst, Ausgaben für eine Webcam im notwendigen Umfang und Ausgaben für Fortbildungsmaßnahmen zur Erweiterung von Kompetenzen für die Gestaltung eines Beratungssettings mit Dolmetschenden.
Die staatliche Zuwendung wird im Rahmen einer Projektförderung als Anteilfinanzierung mit Höchstgrenze gewährt.
Markt Erkheim
Marktstraße 1
87746 Erkheim
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