Polizei | 110 |
Feuer | 112 |
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PI Mindelheim | 08261/7685-0 |
Rettungsdienst | 19222 |
Giftnotruf | 089/19240 |
THW Memmingen | 08331/88890 |
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Bauhofleiter | 0171/5811664 |
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Willkommen in Erkheim
Einrichtungen bedürfen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen der Erlaubnis der zuständigen Regierung, es sei denn,
das gleiche gilt bei Beteiligung eines öffentlich-rechtlichen Trägers an einem in einer Rechtsform des privaten Rechts geführten Krankenhaus, wenn der überwiegende Einfluss des öffentlich-rechtlichen Trägers insbesondere durch seine Mehrheit am Grundkapital oder durch sein Stimmrecht oder durch die rechtlichen oder organisatorischen Verhältnisse sichergestellt ist.
Die Erlaubnis nach Art. 3 Bayerisches Schwangerenhilfeergänzungsgesetz (BaySchwHEG) setzt einen schriftlichen Antrag der Träger oder Inhaber voraus, in dem die Einrichtung bezeichnet ist und mit dem die fachärztliche Anerkennung der zur Mitwirkung an Schwangerschaftsabbrüchen bereiten Frauenärzte und Anästhesisten nachgewiesen wird.
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Marktstraße 1
87746 Erkheim
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