Polizei | 110 |
Feuer | 112 |
Verkehrsunfall | |
PI Mindelheim | 08261/7685-0 |
Rettungsdienst | 19222 |
Giftnotruf | 089/19240 |
THW Memmingen | 08331/88890 |
Wasserwart | 0151/12306866 |
Bauhofleiter | 0171/5811664 |
Bürgermeister | 08336/805357-0 |
Willkommen in Erkheim
Wer Notfallrettung, arztbegleiteten Patiententransport oder Krankentransport als Unternehmer betreibt, bedarf einer Genehmigung. Der Unterschied zu Beförderungen, die dem Personenbeförderungsgesetz unterliegen besteht darin, dass hier während der Fahrt eine medizinische Betreuung bzw. die besonderen Einrichtungen des Krankenkraftwagens erforderlich sind. Die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung/Transport von Personen mit Kraftfahrzeugen im Bereich Notfallrettung/arztbegleiteter Patiententransport/Krankentransport unterliegt daher dem Bayerischen Rettungsdienstgesetz.
Zuständig für die Erteilung der Genehmigungen sind die Kreisverwaltungsbehörden, in deren Gebieten sich die Integrierte Leitstelle eines Zweckverbands für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung befindet, als untere Rettungsdienstbehörde für den jeweiligen Rettungsdienstbereich (Art. 49 Abs. 1 Nr.3 BayRDG). Die Genehmigung wird dem Unternehmer für die Dauer von höchstens sechs Jahren erteilt.
Die Voraussetzungen für die Genehmigungserteilung sind Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebes, persönliche Zuverlässigkeit und fachliche Eignung. Die fachliche Eignung überprüfen die IHKs mit der Fachkundeprüfung für Notfallrettung/arztbegleiteter Patiententransport/Krankentransport.
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